Frau Brockmann

Vor 90 Jahren trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Menschen mit einer Behinderung wurden zwangssterilisiert. Die Altenbekenerin Elisabeth Brockmann hat dem Schicksal der Betroffenen nachgespürt.

Elisabeth Brockmann ist eine angenehme Gesprächspartnerin, lebhafte Erzählerin und gute Zuhörerin, besonders, wenn es um das Thema geht, das sie Zeit ihres Lebens begleitet hat: der Umgang mit gehörlosen Menschen. Vor Jahrzehnten hat sie angefangen, Zeitzeugen und Betroffene zu befragen. Die Berichte hat sie in zwei Büchern zusammengetragen, von denen eins längst vergriffen ist.

In ihrem Zuhause in Altenbeken lagert sie waschkörbeweise Aktenordner und Unterlagen aus Archiven, die die Fälle von Zwangssterilisierung von Gehörlosen zwischen 1934 und 1945 betreffen. Sie hat betroffene Menschen kennengelernt und interviewt. Mittlerweile sind fast alle unmittelbaren Zeitzeugen verstorben.

Dennoch will Elisabeth Brockmann weitermachen. Es gibt viel zu tun. Das Schicksal von Gehörlosen ist kaum bekannt. Gehörlose haben keine Lobby, ist Elisabeth Brockmann überzeugt, sie werden nicht wahrgenommen. Das könnte daran liegen, dass ihnen die Sprache nicht zur Verfügung steht. Dabei ist Elisabeth Brockmann das beste Beispiel dafür, dass ein gehörloser Mensch ein hervorragender Kommunikator sein und sich gleichberechtigt einbringen kann.

Als Kind verlos sie nach einer Masernerkrankung das Gehör. Sie hat trotzdem einen Beruf erlernt, hat sich ehrenamtlich engagiert – auch in der Kirche – und vor allem in der Öffentlichkeit immer wieder die Belange von gehörlosen Menschen vertreten.

Nach der zweiten Klasse in der Volksschule kam sie 1956 in die Gehörlosenschule in Büren. Während dieser Zeit lebte sie wie fast alle Kinder der Schule in einer Pflegefamilie. Die engen Kontakte zur Pflegemutter, zu Lehrern und Mitschülern haben sie geformt und ein ganzes Leben lang gehalten. Eines fiel ihr früh auf. In den Gesprächen untereinander wurde eher andeutungsweise über den Nationalsozialismus und die Folgen für die Schule gesprochen. Das war ein Tabu.

Ein Gesetz, um Menschen auszusortieren

Vor 90 Jahren, am 1. Januar 1934, trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Auch die Schule für Gehörlose in Büren war betroffen. Die Schulleitung mussten angeben, wenn Schülerinnen oder Schüler unter einer erblich bedingten Gehörlosigkeit litten.  Erbgesundheitsgericht fällten die Entscheidung über die Sterilisierung, ohne dass die Betroffenen gefragt wurden. Paderborn war Sitz eines solchen Erbschaftsgesundheitsgerichts.  Sterilisationen von Schülern aus dem Hochstift Paderborn  wurden in Kliniken des Provinzialverbandes in Paderborn durchgeführt. Andere Schüler, die aus Münsterland, dem Sauerland oder dem Ruhrgebiet kamen, vielen unter die Zuständigkeit anderer Erbgesundheitsgerichte.

Grund für gefährlichen und schmerzhaften Operationen war die – in vielen Fällen nicht gesicherte – Annahme, die meist jungen Betroffenen seien „erbkrank“. Das galt für Menschen, die unter Behinderungen „litten“ wie „angeborenem Schwachsinn“, „erblicher Fallsucht“ (Epilepsie), „schwerer körperlicher Missbildung“ oder „erblicher Taubheit“. Psychische Erkrankungen wie „Schizophrenie“, aber auch „schwerer Alkoholismus“ konnten ebenso zu dem Zwangsurteil „Unfruchtbarmachung“ führen.

Bis zu 400.000 Menschen wurden bis 1945 in Deutschland sterilisiert, darunter Gehörlose, Blinde, Epileptiker, Suchtkranke, Menschen mit einer körperlichen Behinderung und psychisch Kranke, etwa wenn sie an einer bipolaren Störung oder Schizophrenie litten. Als Indikation für die „Unfruchtbarmachung“ reichte schon die Diagnose  „schwerer Alkoholismus“.

6.000 Frauen und 600 Männer starben an medizinischen Komplikationen. Die Sterilisierungen gelten als Vorläufer der „T4-Aktion“, bei der Menschen mit Behinderungen massenhaft ermordet wurden.

Die Menschen, die sich der Operation unterziehen mussten, litten ihr ganzes Leben unter den körperlichen und psychischen Folgen. Drei von vier der betroffenen Menschen waren schwerwiegend durch die seelischen Traumata beeinträchtigt, stellte eine Studie fest. Oft lebten sie im Alter vereinsamt, weil sie keine Kinder hatten.

Zwei Bücher über das Schicksal von Gehörlosen

Elisabeth Brockmann besuchte bis … Schule in Büren, wurde danach Goldschmiedin und heiratete ihren Mann …, den sie seit der Gehörlosen-Schule kannte und der wie sie Gold- und Silberschmied wurde. Das Ehepaar bekam zwei Kinder. Elisabeth Brockmann gab, wie das damals so üblich war, die Arbeit auf, kehrte aber nach einigen Jahren zurück in den Beruf. Bis zur Rente und auch noch danach war sie in einem Goldschmiedehaus in Bad Lippspringe angestellt.

Weil der Kontakt zu ihren ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschülern eng blieb und weil sie Mitglied und zeitweise Vorsitzende im Paderborn Gehörlosen-Verein wuchs in ihr der Wunsch, das aufzuschreiben, was sie in Gesprächen erzählt wurde. Es ging um die Zeit in Büren, die oft gut, manchmal auch schlimm war, und es ging auch das Thema, das nicht ausgesprochen wurde: die Zwangssterilisierungen von Menschen mit Behinderung während der Zeit des Nationalsozialismus.

2007 erschien Elisabeth Brockmanns Buch „In zwei Welten – Schicksale gehörloser Pflegekinder“ mit den Erinnerungen der Schüler aus Büren. Neun Jahre später, 2016, veröffentlichte sie ihr zweites Buch „‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation zwischen 1933 und 1945“.

Mit brutaler Gewalt

Auch das Schicksal von August Sommer aus Bonenburg bei Warburg war lange Zeit verdrängt, bis Elisabeth Brockmann nachfragte. Sie fand in den Archiven die Akten von August Sommer.

Am 8. November 1934 leitet der Amtsarzt in Warburg einen ausgefüllten Vordruck an das Erbgesundheitsgericht in Paderborn weiter. Es handelt sich um einen „Antrag auf Unfruchtbarmachung“ von August Sommer, weil der Junge unter „erblicher Taubheit“ leide, so der Mediziner.

Zu diesem Zeitpunkt ist August Sommer 14 Jahre alt. Der Junge lebt 1934 in der „Taub-Stummen-Anstalt“ im münsterländischen Langenhorst. Ein halbes Jahr später, am 28. Mai 1935 wird er in Paderborn sterilisiert. „Bei dem Eingriff wurde der Samenleiter durchtrennt“ und „3 bis 5 cm exstirpiert“, schreibt der Direktor des Landeshopitals in Paderborn, Dr. med. Stöcker, der die Exstirpation – die operative Entfernung –, vorgenommen hat.

August Sommer erinnerte sich 65 Jahre später in einem Gespräch mit Elisabeth Brockmann an diesen Tag. „Ich war 15 Jahre alt, als plötzlich die Polizei ins Haus kam, ich musste sofort mitkommen. Meine Mutter wollte mich schützen, doch gegen diese Polizeibeamten konnte sie nichts ausrichten. Man brachte mich ins Krankenhaus, dort wurde ich mit brutaler Gewalt zwangssterilisiert.“

Ein Verfahren, das den Menschen keine Chance ließ

Die meisten Menschen, die als Zeitzeugen über die Zwangssterilisierung und Euthanasie berichten können, sind mittlerweile verstorben. Elisabeth Brockmann muss sich vor allem auf die Recherche in Archiven verlegt. In ihrem Haus lagen Aktenordner mit Dokumenten, die einzelne Fälle dokumentieren: vom Hinweis eines Arztes auf ein gehörloses Kind über den darauffolgenden Antrag des Amtsarztes bis zur Entscheidung des Erbgesundheitsgerichts.

Diese von den Nationalsozialisten eigens gegründeten Gerichte bestanden aus einem Amtsrichter sowie zwei medizinischen Beisitzern, deren fachliche Entscheidung ausschlaggebend war. Einer dieser Beisitzer war in der Regel der Amtsarzt, der den Antrag gestellt hatte! In diesem Verfahren, das allen Regeln einer unvoreingenommen juristischen Entscheidung Hohn sprachen, hatten die Menschen, um die es ging, keine Chance.

Die Gehörlosen bleiben unter sich

Elisabeth Brockmann, ohnehin eine aktive Frau, die sich engagiert, haben diese Berichte nicht losgelassen. Sie will weitermachen, weitersuchen, weiterrecherchieren. Wahrscheinlich fühlt sie eine Pflicht in sich, den zwangssterilisierten Menschen nachträglich zu etwas Gerechtigkeit zu verhelfen, indem sie das Leid, das ihnen angetan wurde, bekannt macht.

Doch was ist, wenn die Öffentlichkeit nichts davon wissen will?

Im Juli 2024 organisierte Elisabeth Brockmann eine Gedenkveranstaltung, um der Menschen zu gedenken, die wegen einer Behinderung als „Ballastexistenzen“ galten und denen man deshalb das Menschenrecht auf Fortpflanzung nahm. Sie hatte zu der Feier ehemalige Schüler der früheren „Taub-Stummen-Anstalt“ in Büren eingeladen. Außerdem Politiker, Vertreter der Kirchen, die Öffentlichkeit, die Medien.

Es kamen die Schülerinnen und Schüler, die sich freuten, alte Freundinnen und Freunde aus der Schulzeit wiederzutreffen. Auch die Politik und die Kirchen waren vertreten. Wer nicht da war, waren die Redakteure der Zeitungen. Kaum jemand, der oder die mit dem Thema nicht unmittelbar zu tun hat, besuchte die Gedenkstunde. Man blieb unter sich.

Elisabeth Brockman kennt das. Selbst ihr, der Autorin und Aktivistin, fällt es schwer, die Menschen der Mehrheitsgesellschaft zu erreichen. Das Schicksal der Gehörlosen und anderer Menschen mit Behinderung während der Nazizeit wird einfach vergessen. Die Öffentlichkeit scheint gleichgültig zu sein.

Der Glaube an „gute“ und „schlechte“ Erbanlagen

Dabei ist es wichtig, dass die Gesellschaft weiß, wohin es führt, wenn Menschen wegen einer Behinderung als „Ballast“ wahrgenommen werden. Dieses Denken war schon vor 1933, der Machtergreifung der Nationalsozialisten, in der Bevölkerung, aber auch der Wissenschaft weit verbreitet.

Es gab eine eigene Wissenschaft, die Eugenik, „Erbgesundheitslehre“, die sich daran machte, Menschen mit „schlechten“ Erbanlagen von denen mit „guten“ Genen zu trennen. Das ging bis auf Charles Darwin zurück, dessen Evolutionslehre zum Slogan „Survival of the Fittest“ brutalisiert und vereinfacht wurde.

Die Vertreter dieser Pseudowissenschaft vertraten nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und den USA die Überzeugung, dass Degeneration die Volksgemeinschaften bedrohe und es deshalb notwendig sei, Menschen mit „schlechten“ Erbanlagen auszugrenzen und zu sterilisieren. Die Nationalsozialisten übernahmen diese Theorie und setzten sie mit radikaler Konsequenz in die Tat um. Die Zwangssterilisierung waren das Vorspiel für die sogenannte Euthanasie. Zehntausende von Menschen wurden vergast, erstickt und durch gezielte Vernachlässigung getötet.

Die Diskussion bleibt – deshalb ist die Erinnerung wichtig

Nach den Erfahrungen von Zwangssterilisierung, Euthanasie, Holocaust oder dem Hungertod von Millionen Kriegsgefangenen beschloss die Generalversammlung der Vereinten  Nationen 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Dort wie im ein Jahr später verabschiedete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Unverletzlichkeit der Würde jedes Menschen gleich im ersten Artikel festgehalten.

In den 1990er-Jahre teilte der Philosoph Peter Singer mit seiner „rationalen Ethik“ das Leben wieder in die Kategorien lebenswert oder lebensunwert auf. Beendet ist diese Diskussion noch lange nicht. Grund könnte eine weit verbreitete Einstellung zu Behinderung sein, wie der Historiker Florian Grams sie in einer Veröffentlichung des Justizministeriums beschrieb. In diesen Debatten wird Behinderung immer gleich gesetzt mit Elend. Diese Argumentation prägt auch die pränatale Diagnostik, der sich heute fast jede schwangere Frau unterzieht.

Gegen Vorurteile hilft nur eines: Die Menschen kennenlernen

Elisabeth Brockmann stimmt der Annahme, ein Leben mit Handicap  bedeute ein freudloseres, leidvolleres Leben, nicht zu. Sie weiß, dass das Gegenteil richtig ist.

Sie selbst lebt das vor, so engagiert, offen und kommunikativ, wie sie ist. Immer sind Freunde um sie herum, die ihr gerne helfen und sie unterstützen. Das sie mittlerweile jenseits der 70 ist, irritiert sie nicht. Sie will weiter forschen und entwickelt Pläne für Denkmal für Gehörlose. Als Katholikin, die ihren Glauben lebt, glaubt sie daran, dass jedes Leben von göttlicher Herkunft ist, dass jedes Leben gleich wertvoll ist.

Eines kann auch Elisabeth Brockmann nicht ändern. Die Zurückhaltung der Gesellschaft, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung geht. Behinderung ist etwas, was man gerne verdrängt. Deshalb sind auch die Bücher und die Arbeit von Elisabeth Brockmann nicht so bekannt geworden, wie sie es eigentlich verdient hätten.

Es gibt eigentlich nur einen Weg, diese unbegründeten Vorbehalte zu überwinden: Menschen mit einer Behinderung kennenlernen und feststellen, wie unbegründet die Vorbehalte waren. Wer Elisabeth Brockmann kennengelernt hat, wird erkennen, wie lächerlich die Annahme ist, dass Gehörlose andere nicht verstehen oder von anderen nicht verstanden werden könnten.

Zusatztext

Die verzögerte Wiedergutmachung

Man sollte meinen, dass die Diskussion um „gute“ oder „schlechte“ Erbanlagen 1945 nach den erbarmungslosen, technisch durchgeführten Massenmorden endlich ein Ende finden würde. Doch in der Nachkriegszeit wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ nicht aufgehoben, sondern nur außer Kraft gesetzt, weil es sich nicht um ein nationalsozialistisches Unrechtsgesetz gehandelt habe. Der niedersächsische Innenminister gestand, in seinem Bundesland seien auch in den 1950er-Jahren Hunderte von Menschen auf Basis des Gesetzes aus der Nazizeit sterilisiert worden.

Anträge auf Wiedergutmachen für zwangssterilisierte Menschen wurden abgelehnt mit dem Hinweis auf den Fortbestand des Gesetzes abgelehnt – oft von Gutachtern, die an den Zwangssterilisierung beteiligt gewesen waren.

1961 wurden die Entschädigungsforderungen von Zwangssterilisierten nach einer Expertenanhörungen vom Wiedergutmachungs­ausschuss des Bundestages abgelehnt. Von den sieben eingeladenen Gutachtern waren drei NS-Täter: Eugeniker und „Rassenhygieniker“.

Erst im Jahre 1988 ächtete der Bundestag die Zwangssterilisierungen, 1998 hob es die Urteile der Erbgesundheitsgerichte auf. Bis heute sind die Opfer nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt.

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